Zusatzversicherungen

Ob es die sogenannte „Praxisgebühr“ (eigentlich müsste sie Kassengebühr heißen!!!) oder die Zuzahlungen für Arzt- und Zahnarztbehandlungen sind – der Versicherte (egal ob gesetzlich oder privat) wird finanziell immer stärker belastet. Eine Folge der Gesundheitspolitik in Deutschland.

Nun versprechen Zahnzusatzversicherungen die finanzielle Belastung für den Versicherten deutlich zu verringern. Der Abschluss einer solchen Versicherung kann sehr sinnvoll sein, wenn man den richtigen Vertrag wählt.

Angebote von Versicherungen gibt es mehr als genug – sicher hatten Sie auch schon einige im Postkasten. Schließen Sie das Angebot bei Versicherung XY ab, ohne zu wissen, welche Leistungen für Sie individuell wichtig sind, so kann es sein, dass später eine Erstattung nicht oder nicht im gewünschten Umfang durch die Versicherung möglich ist. Bei der Auswahl einer passenden Versicherung ist es sehr sinnvoll zunächst die eigene „Zahn-Risikosituation“ zu kennen – dabei hilft der Hauszahnarzt gerne. Er kann Ihnen erläutern, welche Zahnbehandlungen in den nächsten Jahren auf Sie zukommen könnten und welche Leistungen in einer Zusatzversicherung abgedeckt sein sollten. Darüber hinaus erstellt er Ihnen auch den aktuellen Zahnbefund, den Sie für den Abschluss der Versicherung benötigen.

Hilfestellung bei der Auswahl der richtigen Versicherung können Sie darüber hinaus von einem unabhängigen Versicherungsmakler bekommen. Eine weitere Quelle ist die sogenannte „Waizmann-Tabelle“ in der Sie Versicherungen vergleichen und  Ihren persönlichen Beitrag berechnen können (www.waizmanntabelle.de und www.hanswaizmann.de ).

Auch wenn Sie ein volle Kostendeckung durch die Zusatzversicherung nicht erreichen können, so lohnt sich der Abschluss wenn Sie:

 

  • Unter einer Parodontitiserkrankung leiden
  • Großflächig gefüllte Zähne haben
  • Mehrere Wurzelbehandelte Zähne

 

Einen umfangreichen Zahnersatz, welcher älter als 10 Jahre ist, tragen (Kronen, Brücke, herausnehmbarer Zahnersatz)

Bedenken Sie, dass Zähne, die bei Vertragsabschluss bereits fehlen, nicht mitversichert sind!