Seit dem Jahr 2005 gibt es nicht mehr die altbekannte prozentuale Bezuschussung seitens der gesetzlichen Krankenkassen. Es gilt nunmehr die so genannte Festkostenzuschussregelung. Hierbei gilt, dass jeder Patient einen festen Zuschuss von seiner Krankenkasse erhält, unabhängig davon, für welche Art der Versorgung er sich entscheidet. Egal, ob eine Zahnlücke mit einer Brücke oder mit einem Implantat versorgt wird: die Kasse zahlt immer den gleichen Betrag. Selbstverständlich existiert weiterhin eine Bonusregelung, die den Patienten, die regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr) eine Kontrolluntersuchung bei ihrem Zahnarzt durchführen lassen, einen höheren Zuschuss sichert. So liegt der Festzuschuss z. B. für eine Einzelzahnlücke – je nach Bonus – zwischen 270 und 355 Euro. Hinzu können noch 40 bis 53 Euro für eine keramische Verblendung kommen. Wenn mehr als vier Zähne fehlen, gilt der Festzuschuss für herausnehmbaren Zahnersatz: je nach Befund und Bonus zwischen 200 und 550 Euro. Nun liegt es in Ihrer eigenen Entscheidung für welche Art der Versorgung Sie sich entscheiden und welchen Eigenanteil Sie selbst zu zahlen haben.
Grundsätzlich sind Zahnimplantate eine Privatleistung. Daher übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Grunde nur in seltenen Ausnahmefällen (z.B. Tumorerkrankungen, schwere Fehlbildungen) die Kosten für eine Implantatbehandlung.
Grundsätzlich ist es sehr schwer, eine allgemeingültige Aussage über die Erstattung von Implantatversorgungen seitens der privaten Krankenkassen zu machen. Es existieren eine große Anzahl von Tarifen, so dass die Übernahme der Kosten zwischen 50% und 100% differieren kann. Es ist wichtig zu wissen, dass nahezu alle privaten Kassen zwischen der zahntechnischen und der implantologischen (chirurgischen und prothetischen) Anwendung unterscheiden.
Damit es kein böses Erwachen gibt, sollte vor jeder implantologischen Behandlung ein detaillierter Behandlungs- und Kostenplan aufgestellt werden, der alle eventuell anfallenden Kosten aufführt. Wenn dieser Kostenvoranschlag der Versicherung vorgelegt und von ihr genehmigt wurde, ist man auf der sicheren Seite bzw. Sie als Patient wissen, welche Kosten Sie selbst übernehmen müssen.
Die Gewährleistungsfrage ist gesichert – das trifft sowohl auf die Behandlung beim Zahnarzt als auch auf den in Deutschland gefertigten Qualitätszahnersatz zu.
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