Zuzahlung

Nach welchen Kriterien bezuschusst die Kasse?

Seit 2005 hat sich das System für die Bezuschussung von Zahnersatz von der prozentualen Regelung zum so genannte Festzuschussmodell geändert. Hierbei richtet sich der Zuschuss nicht mehr nach den individuell anfallenden Therapiekosten, sondern nach dem medizinischen Befund. Alle Versicherten bekommen also bei gleichem Befund den gleichen Betrag erstattet. So bekommt jeder Patient beim Verlust von z.B. zwei Zähnen den gleichen Zuschuss von seiner Krankenkasse und es liegt jetzt in der Entscheidung des Patienten ob Implantate, eine Brücke oder eine Prothese eingesetzt wird. Alle Kosten, die über dem Festzuschuss liegen, muss der Patient selber tragen. 

Selbstverständlich existiert immer noch die so genannte Bonusregelung. Durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen (mindestens einmal pro Jahr) bei Ihrem Zahnarzt sichern Sie sich einen höheren Zuschuss durch die Krankenkassen. Dies können Sie durch Einträge in Ihrem Bonusheftchen dokumentieren lassen. 

Auch die Härtefallregelung für Geringverdienende ist weiterhin Bestandteil der Leistungen der Krankenkassen. Liegt ein solcher Fall vor, so bezahlt die Krankenkasse mehr als nur den standardmäßigen Zuschuss. Die Entscheidung, ob ein solcher Härtefall vorliegt, obliegt der Krankenkasse.